Candybar Rhein-Main –
Inh. Maik Roth

1. Allgemeines

Unsere Vertragspartner werden folgend als „Auftraggeber“ oder „Kunden“ bezeichnet. Die Candybar Rhein-Main wird als „Candybar Rhein-Main“ bezeichnet.

2. Vorrang

Candybar Rhein-Main liefert ausschließlich Speisen und Getränke auf der Grundlage der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit Candybar Rhein-Main vereinbart wurden.

3. Preise/Zahlung/Gültigkeit

Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise laut Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist Candybar Rhein-Main berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch Candybar Rhein-Main möglich. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

4. Termine

Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten ein.

5. Stornierung

Die Kosten für eine Stornierung eines Auftrages betragen

 – bis 4 Wochen vor Auftragsbeginn 25% der Auftragssumme exkl. Anfahrtskosten

– in der dritten Woche vor Auftragsbeginn 35% der Auftragssumme exkl. Anfahrtskosten

– in der zweiten Woche vor Auftragsbeginn 50% der Auftragssumme exkl. Anfahrtskosten

– in der Woche vor Auftragsbeginn 75% der Auftragssumme exkl. Anfahrtskosten

– am Tag und Vortag vor Auftragsbeginn 100% der Auftragssumme exkl. Anfahrtskosten

Bei Buchungen für Großveranstaltungen, Festivals oder anderen Veranstaltungen, bei dem es sich um einen freien Verkauf mit Standmiete handelt, behält es sich Candybar Rhein-Main vor, etwaige Verluste, die aufgrund einer Absage der Veranstaltung seitens des Veranstalters entstehen, einzufordern. Standmieten die im Voraus gezahlt wurden, müssen vom Veranstalter bei einer Absage der Veranstaltung vollständig zurückerstattet werden.

6. Lieferung / Catering

Candybar Rhein-Main wird von der Lieferverpflichtung befreit, wenn Sie an der Erfüllung dieser Pflicht durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände gehindert wird, die sie nach der den Umständen entsprechenden zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung und behördliche Eingriffe. In diesen Fällen entfallen etwaige abgeleitete Schadensersatzansprüche des Auftraggebers. Im Einzelfall können sich die Vertragspartner auf eine einvernehmliche Lösung einigen.

7. Mängel / Beanstandungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet etwaige Mängel oder Rügen, die aus der Erfüllung des Cateringvertrages resultieren, während der Veranstaltung der jeweiligen Veranstaltungsleitung oder telefonisch Candybar Rhein-Main mitzuteilen, damit diese die Möglichkeit hat, den Mangel noch während der Veranstaltung zu beheben. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich mündlich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen schriftlich Candybar Rhein-Main mitgeteilt werden.

8. Gewährleistung / Pflichten

Ansprüche des Auftraggebers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften können nur hergeleitet werden, wenn diese Eigenschaften von Candybar Rhein-Main im Angebot ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.

Bitte denken Sie daran uns einen geeigneten und dem Auftrag entsprechenden Stromanschluss zur Verfügung zu stellen sowie einen Wasseranschluss oder Zugang zu Wasser bereitzustellen. Ohne diese Anschlüsse, können wir Ihnen keine Speisen zubereiten. Sie tragen dafür Sorge, dass die Anschlüsse funktionieren und zugänglich sind Ansonsten fallen 100% der Auftragssumme zzgl. der Anfahrtskosten an. Der Standort muss frei von Gefahren oder Einschränkungen für Mitarbeiter und Eigentum von Candybar Rhein-Main sein.

9. Schadensersatzpflicht / Haftung

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an dem Interieur des jeweiligen Veranstaltungsortes führt. Auch beinhaltet jede Veranstaltung gewisse Risiken für Eigentum und Besitz in Form von Schäden und Zerstörungen seitens Dritter (z.B. Gäste). Vor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass bei Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Kunden oder vom Kunden angemietete Veranstaltungsräumlichkeiten allein der Kunde verpflichtet ist, Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung der Abnutzungserscheinungen sowie zur Vermeidung von Schäden an Eigentum und Besitz zu treffen. Bei besonders empfindlichem Interieur hat uns der Kunde darauf hinzuweisen und ggf. das Interieur auf unser Verlangen hin zu entfernen bzw. gesondert zu schützen. Bei vorzeitigem Abbruch durch Verschulden des Veranstalters behalten wir uns vor die bis dahin angefallen Kosten einzufordern. Diese beinhalten Kosten für die Anfahrt, Mitarbeiter, Lebensmittel und entstandene Schäden.

Der Mieter hat alle Schäden zu ersetzen, die während des Mietzeitraums aus der Benutzung des Mietguts resultieren oder durch Verlust oder Beschädigung des Mietgutes oder eines Teils davon entstehen. Die Ersatzpflicht tritt nur dann nicht ein, wenn der Mieter oder sein Erfüllungsgehilfe nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet hat oder der Schaden auch bei Einhaltung dieser Sorgfalt entstanden wäre.

Von der Haftung des Mieters sind auch Schäden umfasst, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht wurden. Der Mieter verpflichtet sich darüber hinaus, Candybar Rhein-Main und alle damit verbundenen Geschäftszweige von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Benutzung des Mietguts resultieren.

10. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln, auch nach Veranstaltungsende, vor.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

12. Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist der Firmensitz von Candybar Rhein-Main. Gegenüber Unternehmern ist der Gerichtsstand Groß-Gerau. Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Rüsselsheim am Main im Mai 2020